Die Landesjugendordnung untersteht der Satzung des DITIB Landesverbandes und regelt die Arbeit, die Formen und Prinzipien der Leitung der Tätigkeiten und der Arbeiten des Landesjugendverbandes.
Zweck der Jugendgruppen-Ordnungen ist es die Formen und Prinzipien der Leitung der Tätigkeiten und der Arbeiten der Jugendgruppen der DITIB Gemeinden zu regeln. Diese Ordnungen umfassen die Arbeiten der Jugendgruppen und deren Jugendausschüssen. Sie unterstehen jeweils der Satzung ihrer Gemeinde.